Lebenssituation
Geerbte Immobilie verkaufen – auch in der Erbengemeinschaft
Sie haben geerbt, sind sich in der Familie aber nicht einig? Wir kaufen den gesamten Nachlass diskret, übernehmen die Räumung und ersparen Ihnen familiäre Konflikte.
Ein Angebot für alle Erben
Gehört ein Haus mehreren Erben gemeinsam, können sie es nur gemeinsam verkaufen. Oft hat jeder eine andere Vorstellung vom Preis und vom richtigen Zeitpunkt. Wir machen allen Erben dasselbe verbindliche Angebot – das schafft eine klare Grundlage für die Entscheidung.
Was wir übernehmen
- Räumung – Auf Wunsch räumen wir das Haus. Nehmen Sie vorher mit, was Ihnen wichtig ist.
- Besichtigung – Ein Termin vor Ort genügt – dafür müssen nicht alle Erben anreisen.
- Notar – Die Notarangelegenheiten übernehmen wir und bereiten den Kaufvertrag vor.
Was Sie für den Verkauf brauchen
- Den Nachweis, dass Sie geerbt haben – meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Die Zustimmung aller Erben zum Verkauf
- Unterlagen zum Haus, soweit vorhanden – zum Beispiel Grundrisse, Energieausweis oder Mietverträge
Es fehlt noch etwas? Melden Sie sich trotzdem. Was für den Verkauf nötig ist, klären wir gemeinsam.
Ablauf
Vier Schritte bis zum Notar
Viele Verkäufer – gerade Erbengemeinschaften – fürchten einen langen, komplizierten Verkauf. Bei uns wissen Sie bei jedem Schritt, was als Nächstes passiert.
Kontakt
Sie rufen uns an oder schreiben uns. Ein paar Eckdaten genügen.
Besichtigung & Bewertung
Wir kommen kurzfristig vorbei – diskret und ohne Heerscharen von Interessenten.
Angebot in 48 Stunden
Innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Kaufangebot.
Notar & Auszahlung
Wir bereiten alles vor, Sie müssen nur noch unterschreiben. Der Kaufpreis wird sicher ausgezahlt.
Häufige Fragen
Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?
Ja. Solange die Immobilie der Erbengemeinschaft gehört, können die Erben nur gemeinsam verkaufen. Ein verbindliches Angebot hilft oft, sich zu einigen.
Brauchen wir einen Erbschein?
Für den Verkauf müssen die Erben ihr Erbrecht nachweisen, meist mit einem Erbschein. Liegt ein notarielles Testament vor, genügt häufig dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Was genau nötig ist, klärt der Notar.
Kaufen Sie auch, wenn das Haus noch voller Möbel steht?
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir die Räumung. Nehmen Sie vorher mit, was Ihnen wichtig ist.
Bereit für ein Angebot?
Ein Anruf oder ein paar Angaben im Formular genügen. Wir melden uns persönlich und vereinbaren einen Termin vor Ort.